I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Gera vom 30.03.2012 wie folgt abgeändert und insgesamt neu gefasst:
1. Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 69.667,42 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten hieraus seit dem 31.01.2010 zu zahlen.
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