Die Beschwerde wird bei einem Wert von 300.000,00 EUR zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Beteiligte zu 1 war, soweit hier von Interesse, ursprünglich als Eigentümer des im Beschlusseingang näher bezeichneten Grundstücks (im Folgenden: Grundstück) im Grundbuch eingetragen.
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