I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die am 30. April 2010 vorgenommene Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung des Wohnungsrechts in Abt. II/2 zugunsten des Beteiligten zu 2 im Grundbuch des Amtsgerichts Wolfratshausen von Benediktbeuern Blatt 2989 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 10.000 €.
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