I. Der Kläger macht gegen den Beklagten die Feststellung einer Schadensersatzforderung zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. AG im Range des § 38 InsO geltend.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Landgerichts Hof vom 16.11.2004 Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
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