OLG Naumburg - Beschluss vom 30.01.2017
5 Wx 2/17
Normen:
InsO § 15a Abs. 1; StGB § 59 Abs. 1; GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Stendal, vom 14.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Rechtsfolgen der Verwarnung des Geschäftsführers einer GmbH mit Strafvorbehalt wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.01.2017 - Aktenzeichen 5 Wx 2/17

DRsp Nr. 2018/15845

Rechtsfolgen der Verwarnung des Geschäftsführers einer GmbH mit Strafvorbehalt wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

1. Auch die Verwarnung und unter Vorbehalt der Verhängung einer Geldstrafe ist eine Verurteilung i.S. von § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3a GmbHG. 2. Wird der Geschäftsführer einer GmbH wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht unter Strafvorbehalt verwarnt, so verliert er gem. § 6 Abs. 2 S. 2 GmbHG ohne Weiteres seine Geschäftsführerstellung.

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 14. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

InsO § 15a Abs. 1; StGB § 59 Abs. 1; GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

A.