Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 101 046,18 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, hier noch darüber, ob und in welchem Umfang ein prüfender Rentenversicherungsträger diese Beiträge durch Leistungs- bzw Zahlungsbescheid festsetzen durfte.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|