Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 27. Mai 2009 aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 15. Januar 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 300 €.
I.
Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Handelsgesellschaft, in deren Diensten der Beklagte als Meister stand. Das Insolvenzverfahren wurde auf Antrag vom 17. Oktober 2007 am 20. Dezember 2007 eröffnet. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wege der Insolvenzanfechtung auf Rückzahlung eines am 15. Oktober 2007 von der Schuldnerin gezahlten Arbeitsvergütungsbetrages in Höhe von 1.000 € in Anspruch.
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