Der Kläger ist Verwalter in dem am 13. Mai 1993 eröffneten Konkursverfahren über das Vermögen der Druckereimaschinen "k. " GmbH in A. (fortan: Gemeinschuldnerin). Am 25. November 1992 bestellte diese bei der Beklagten eine Farbversorgungsanlage für 190.000 DM zuzüglich Mehrwertsteuer. Abnehmer der Gemeinschuldnerin war ein österreichisches Unternehmen. Die Anlage sollte von der Beklagten an eine Druckerei in K. geliefert und dort montiert werden.
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