Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Herrn René A..., im Folgenden: Insolvenzschuldner genannt.
Der Insolvenzschuldner war Eigentümer des Grundstücks L... Straße 34, 1... M..., das er seit 1999 selbst nutzte. Mit Bescheid vom 28. März 2001 setzte der Beklagte Eigenheimzulage für den Zeitraum 1999 bis 2006 in Höhe von DM 2.500,- jährlich (= EUR 1.278,23) im Hinblick auf die Selbstnutzung dieses Grundstücks gegenüber dem Insolvenzschuldner fest.
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