Die Berufungen des Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.08.2009 werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen der Beklagte zu 1) zu 37,5 % und die Beklagte zu 2) zu 62,5 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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