LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.01.2010
12 Sa 962/09
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 323 Abs. 1 S. 1; InsO § 21; InsO § 55; InsO § 103; InsO § 104 Abs. 1; InsO § 112;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 21.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 911/09

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach vorläufiger Insolvenzeröffnung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 962/09

DRsp Nr. 2010/16943

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach vorläufiger Insolvenzeröffnung

Das - wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung ausgeübte - gesetzliche Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers von einem Aufhebungsvertrag wird im allgemeinen nicht durch Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers ausgeschlossen (Parallelverfahren zu 12 Sa 206/10 - Kammerurteil vom 28.04.2010).

Tenor

Die Berufungen des Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.08.2009 werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen der Beklagte zu 1) zu 37,5 % und die Beklagte zu 2) zu 62,5 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 323 Abs. 1 S. 1; InsO § 21; InsO § 55; InsO § 103; InsO § 104 Abs. 1; InsO § 112;

Gründe