OLG Brandenburg - Urteil vom 27.03.2014
12 U 182/12
Normen:
SchKG Art. 303 Abs. 2; InsO § 335; LugÜ Art. 5 Nr. 3; KWG Art. 32; KWG Art. 54; BGB § 823 Abs. 2;
Fundstellen:
NZI 2014, 496
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 31.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 340/11

Schadensersatz wegen Verstoßes gegen KWGErlöschen von Forderungen gegen Mitverpflichtete eines Insolvenzschuldners nach schweizer Insolvenzrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.03.2014 - Aktenzeichen 12 U 182/12

DRsp Nr. 2014/6137

Schadensersatz wegen Verstoßes gegen KWG Erlöschen von Forderungen gegen Mitverpflichtete eines Insolvenzschuldners nach schweizer Insolvenzrecht

1. Art. 303 des Schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ( SchKG ), wonach ein in einem Schweizer Insolvenzverfahren geschlossener Nachlassvertrag zu dem Erlöschen von Forderungen gegen Mitversicherte führen kann, entfaltet auch gegenüber nach deutschem Recht zu beurteilenden Ansprüchen Wirkung.2. Mitverpflichtete im Sinne des Art. 303 SchKG sind nicht nur rechtsgeschäftlich haftende Schuldner, sondern alle Schuldner, die - ungeachet des Rechtsgrundes - für dieselbe Schuld haften wie der Insolvenzschuldner. (Anschluss an OLG Hamm - 6 u 215/11 - 18.07.2013)

Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Juli 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 12 O 340/11, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SchKG Art. 303 Abs. 2; InsO § 335; LugÜ Art. 5 Nr. 3; KWG Art. 32;