LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.02.2016
6 Sa 472/14
Normen:
InsO § 60 Abs. 1;
Fundstellen:
NZI 2016, 7
NZI 2016, 871
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 06.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 219/14

Schadensersatzansprüche aufgrund nicht erfolgter Vergütungszahlung durch den InsolvenzverwalterUnbegründete Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen zum negativen Interesse

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 472/14

DRsp Nr. 2016/9363

Schadensersatzansprüche aufgrund nicht erfolgter Vergütungszahlung durch den Insolvenzverwalter Unbegründete Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen zum negativen Interesse

1. Eine Pflichtverletzung wegen nicht erfolgter Vergütungszahlung kann gemäß § 60 InsO nur darin liegen, dass der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis nicht bereits zu einem Zeitpunkt beendet hat, zu dem er noch Vergütung aus der Masse hätte zahlen können; die Nichtzahlung des Lohnes an sich stellt keine spezifische Verpflichtung des Insolvenzverwalters im Sinne des § 60 InsO dar (wie § 61 InsO zeigt). 2. Der Arbeitnehmer als Gläubiger einer Masseforderung kann von dem Insolvenzverwalter, der seine Pflichten verletzt, nur den Ersatz des negativen Interesses verlangen und ist damit so zu stellen, wie er bei pflichtgemäß erfolgter Kündigung gestanden hätte.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 06.11.2014 - 4 Ca 219/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 60 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aufgrund nicht erfolgter Vergütungszahlung.