OLG Stuttgart, vom 03.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 107/08
LG Stuttgart, vom 19.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 548/07
Selbstständiger Versicherungsvertreter als der Geheimhaltung unterworfene Person; Treffen von finanziellen Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung bestehender oder künftiger gesundheitlicher Risiken als der Geheimhaltungspflicht unterliegend; Wirksamkeit einer Abtretung von Provisionsansprüchen eines Personalversicherungen vermittelnden Versicherungsvertreters; Umfang der Geheimhaltungspflicht i.R.e. privaten Personenversicherung
BGH, Urteil vom 10.02.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 53/09
DRsp Nr. 2010/4030
Selbstständiger Versicherungsvertreter als der Geheimhaltung unterworfene Person; Treffen von finanziellen Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung bestehender oder künftiger gesundheitlicher Risiken als der Geheimhaltungspflicht unterliegend; Wirksamkeit einer Abtretung von Provisionsansprüchen eines Personalversicherungen vermittelnden Versicherungsvertreters; Umfang der Geheimhaltungspflicht i.R.e. privaten Personenversicherung
a) Zu den in § 203 Abs. 1 Nr. 6StGB der Geheimhaltung unterworfenen Personen gehört auch ein selbständiger Versicherungsvertreter.b) Bei einer privaten Personenversicherung sind nicht nur die vom Betroffenen preiszugebenden gesundheitlichen Daten geschützt. Auch der Umstand, dass ein Betroffener zur Absicherung bestehender oder künftiger gesundheitlicher Risiken finanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, unterfällt der Geheimhaltungspflicht, da er Auskunft über die persönliche, der Öffentlichkeit nicht zugängliche wirtschaftliche Lebensgestaltung des Versicherungsnehmers gibt.
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