Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 10. März 2010 wird auf Kosten der Schuldnerin als unzulässig verworfen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Am 4. Dezember 2008 beantragte die Schuldnerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Der weitere Beteiligte wurde zunächst mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Schuldnerin sowohl überschuldet als auch zahlungsunfähig war und dass die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt waren. Am 12. Februar 2009 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der weitere Beteiligte (fortan: Verwalter) zum Insolvenzverwalter bestellt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|