Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer in der Insolvenz auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit Namensliste ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung.
Der 33-jährige Kläger, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, war bei der W1xx AG seit dem 24.01.1994 zunächst als Staplerfahrer und Abpacker, seit Januar 2001 als erster Pressenführer an einer Kurztaktpresse zum Verpressen von Laminatfußböden und Möbelteilen tätig. Er verdiente zuletzt 2.525,49 EUR brutto monatlich.
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