Das Leistungsgebot vom 29. Januar 2020 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. November 2020 wird aufgehoben, soweit für den Vorauszahlungsbetrag für den Monat Februar 2016 Säumniszuschläge von mehr als ... € geltend gemacht worden sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem über das Vermögen der A GmbH (Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren. Die Schuldnerin betrieb ein Unternehmen.
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