FG Düsseldorf - Urteil vom 02.11.2022
4 K 3188/20 AO
Normen:
AO § 254 Abs. 1 S. 1; InsO § 55 Abs. 4;

Streit über die Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebots als Voraussetzung für die Vollstreckung von Säumniszuschlägen; Anforderung von Säumniszuschlägen als Masseverbindlichkeiten

FG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2022 - Aktenzeichen 4 K 3188/20 AO

DRsp Nr. 2022/16448

Streit über die Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebots als Voraussetzung für die Vollstreckung von Säumniszuschlägen; Anforderung von Säumniszuschlägen als Masseverbindlichkeiten

Tenor

Das Leistungsgebot vom 29. Januar 2020 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. November 2020 wird aufgehoben, soweit für den Vorauszahlungsbetrag für den Monat Februar 2016 Säumniszuschläge von mehr als ... € geltend gemacht worden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 254 Abs. 1 S. 1; InsO § 55 Abs. 4;

Tatbestand

Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem über das Vermögen der A GmbH (Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren. Die Schuldnerin betrieb ein Unternehmen.

1. 2.