Streitwert einer Klage auf Feststellung zur Konkurstabelle
OLG Braunschweig, Beschluss vom 07.07.2001 - Aktenzeichen 7 U 132/00
DRsp Nr. 2004/14750
Streitwert einer Klage auf Feststellung zur Konkurstabelle
Der Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Konkurstabelle stützt sich auch dann nach der zur erwartenden Quote, wenn aus dem Titel gegen den Gemeinschuldner persönlich vollstreckt werden könnte.