OLG München - Beschluss vom 26.07.2005
31 Wx 38/05
Normen:
GmbHG § 66 Abs. 5 ; FGG § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
GmbHR 2005, 1433
NJW-RR 2005, 1561
NZG 2005, 897
OLGReport-München 2005, 768
ZIP 2006, 828

Unbefristete Beschwerde gegen Bestellung des GmbH-Nachtragsliquidators

OLG München, Beschluss vom 26.07.2005 - Aktenzeichen 31 Wx 38/05

DRsp Nr. 2005/12841

Unbefristete Beschwerde gegen Bestellung des GmbH-Nachtragsliquidators

»Gegen die Entscheidung über die Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die unbefristete Beschwerde statthaft.«

Normenkette:

GmbHG § 66 Abs. 5 ; FGG § 22 Abs. 1 ;

Sachverhalt:

Die Beteiligte ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgelehnt; die Auflösung der Gesellschaft wurde am 22.7.2002 in das Handelsregister eingetragen. Liquidator war der frühere Geschäftsführer, der weitere Beteiligte zu 1. Am 21.11.2002 wurde Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht.