I. Die Drittschuldnerin wendet sich gegen die Wirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Die Gläubigerin hat wegen einer Forderung in Höhe von 200.000 EUR einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, durch den die angeblichen Ansprüche des Insolvenzschuldners gegen die Drittschuldnerin, seine verwitwete Mutter, auf Herausgabe des Besitzes und Übertragung des Eigentums an drei näher bezeichneten Grundstücken gepfändet werden sollten. Das Amtsgericht hat den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss am 4. Juni 2002 antragsgemäß erlassen. Mit Beschluss vom 27. Januar 2004 hat es auf Antrag der Gläubigerin einen Sequester bestellt.
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