I.
Der Kläger ist in einer Kapitalgesellschaft für Unternehmensberatung und -sanierung sowie als Insolvenzverwalter tätig. Er beantragte mit Schreiben vom 11. November 2002 die Zulassung als Rechtsbeistand für das Sachgebiet des Insolvenzrechts. Mit Bescheid vom 14. Januar 2003 (fälschlich datiert auf den 13. Januar 2003) lehnte der Präsident des Landgerichts Mainz den Antrag unter Hinweis auf das Fehlen einer Rechtsgrundlage ab. Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz wies den dagegen eingelegten Widerspruch mit Bescheid vom 4. Februar 2003 zurück.
Dagegen hat der Kläger am 5. März 2003 Klage mit dem Ziel erhoben, den Beklagten unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide zu verpflichten, ihm eine Teilbereichserlaubnis nach dem
Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 1. Oktober 2003 abgewiesen.
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