I. Am 5. Juli 2004 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Der weitere Beteiligte wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschlüssen vom 6. März 2006 wurden das Insolvenzverfahren aufgehoben, Restschuldbefreiung angekündigt und der weitere Beteiligte zum Treuhänder für die Wohlverhaltensperiode bestellt. Unter dem 7. März 2006 bat das Insolvenzgericht den weiteren Beteiligten um Stellungnahme dazu, warum lastenfreier Grundbesitz des Schuldners nicht verwertet worden sei. Am 5. Juli 2006 beantragte der weitere Beteiligte die Anordnung der Nachtragsverteilung hinsichtlich der im Grundbuch von R. auf Blatt 3208, lfd. Nrn. 1 und 2, und im Grundbuch von H. auf Blatt 1435, lfd. Nr. 1, eingetragenen Grundstücke.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|