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OLG Brandenburg - Beschluss vom 02.02.2006
6 W 238/05
Normen:
InsO
§
209
§
210
;
ZPO
§
101
§
104
Abs.
3
;
Fundstellen:
JurBüro 2006, 372
OLGReport-Brandenburg 2006, 642
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 24.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen
8 O 362/00
Unzulässigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
OLG Brandenburg,
Beschluss
vom 02.02.2006
- Aktenzeichen 6 W 238/05
DRsp Nr. 2006/23235
Unzulässigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist der Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten eines Altmassegläubigers unzulässig.
Normenkette:
InsO
§
209
§
210
;
ZPO
§
101
§
104
Abs.
3
;
Entscheidungsgründe:
I.
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