Die Parteien streiten um die Höhe der Betriebsrente des Klägers.
Der am 27.05.1939 geborene Kläger war seit dem 01.07.1970 zuletzt als Zentraleinkäufer bei der K beschäftigt und erzielte bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ein Jahreseinkommen in Höhe von 155.000,00 DM brutto. Er erhielt ab 01.10.1978 eine Versorgungszusage, die als feste Altersgrenze das 65. Lebensjahr und eine zeitanteilige Kürzung bei vorzeitigem Ausscheiden vorsah.
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