LAG Köln - Urteil vom 28.02.2005
2 Sa 1016/04
Normen:
BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 7 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 486
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 13463/03

Verbesserung der Versorgungszusage durch Anrechnung vereinbarter Nachdienstzeiten

LAG Köln, Urteil vom 28.02.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 1016/04

DRsp Nr. 2005/6300

Verbesserung der Versorgungszusage durch Anrechnung vereinbarter Nachdienstzeiten

»Die Vereinbarung von Nachdienstzeiten bindet auch den PSV, soweit kein Fall des Versicherungsmissbrauchs vorliegt. Die Verbesserung der Versorgungszusage durch Anrechnung vereinbarter Nachdienstzeiten steht dem Aufrechterhalten eines ruhenden Arbeitsverhältnisses gleich.«

Normenkette:

BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe der Betriebsrente des Klägers.

Der am 27.05.1939 geborene Kläger war seit dem 01.07.1970 zuletzt als Zentraleinkäufer bei der K beschäftigt und erzielte bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ein Jahreseinkommen in Höhe von 155.000,00 DM brutto. Er erhielt ab 01.10.1978 eine Versorgungszusage, die als feste Altersgrenze das 65. Lebensjahr und eine zeitanteilige Kürzung bei vorzeitigem Ausscheiden vorsah.