Vereitelung der Zwangsvollstreckung durch Übertragung von Vermögenswerten auf einen Treuhänder
OLG München, vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 2 Ws 991/00
DRsp Nr. 2005/3646
Vereitelung der Zwangsvollstreckung durch Übertragung von Vermögenswerten auf einen Treuhänder
Die Übertragung von Vermögenswerten auf einen Treuhänder zum Zwecke der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger erfüllt nicht den Tatbestand der Vereitelung der Zwangsvollstreckung (§ 288StGB).