I. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 5. Juni 2003 wurde der (weitere) Beteiligte zum Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners bestellt. Am 21. Januar 2004 reichte er den Schlussbericht ein und teilte dem Insolvenzgericht mit, dass das Verfahren abschlussreif sei. Die Summe der anerkannten angemeldeten Forderungen betrug 84.185,23 EUR, die Masse 0 EUR. Der Beteiligte beantragte die Mindestvergütung von 500 EUR zuzüglich Auslagen von 75 EUR und Umsatzsteuer von 92 EUR, zusammen 667 EUR.
Nachträglich erfuhr der Beteiligte, dass der Vater des Schuldners am 28. Dezember 2003 verstorben war und vom Schuldner zur Hälfte beerbt wurde. Der Wert des Erbteils betrug 758.000 EUR.
Auf der Grundlage dieses Wertes beantragte er am 13. Mai 2004 eine Vergütung von 42.910 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, insgesamt 53.545,60 EUR.
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