I.
Mit Schriftsatz vom 27. Juli 2000 beantragte der Nachlassinsolvenzverwalter, seine Vergütung entsprechend der Regelvergütung in Höhe von 13 418,23 DM sowie pauschlierte Auslagen in Höhe von 15 %, mithin 2 012,73 DM, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer, festzusetzen.
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