I. Der weitere Beteiligte war vom 12. Mai 2000 bis zum 21. März 2001 vorläufiger Verwalter des Schuldners, der das Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen beantragt hatte. Zugleich hatte das Insolvenzgericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Das Insolvenzgericht hat auf Antrag des weiteren Beteiligten die Vergütung nach einem Massewert von 28.421,53 DM auf 25 % des Regelsatzes zuzüglich Auslagen- und Umsatzsteuer, insgesamt 1.917,46 EUR, festgesetzt. Die sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten ist ohne Erfolg geblieben. Mit seiner Rechtsbeschwerde erstrebt er weiter die Erhöhung der Vergütung und der ihm zu erstattenden Auslagen.
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