Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 16. April 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.648,39 € festgesetzt.
I.
Der weitere Beteiligte ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Während des Insolvenzverfahrens überwies eine Drittschuldnerin auf ein für die Masse eingerichtetes Insolvenzsonderkonto anstelle des von ihr geschuldeten Betrags von 233,03 € versehentlich 23.303 €. Danach zeigte der Verwalter die Unzulänglichkeit der Masse an. Eine Erstattung des überzahlten Betrags unterblieb. Nach dem Schlussbericht des Verwalters kann die Drittschuldnerin hinsichtlich ihrer Überzahlung mit einer Befriedigungsquote von 74,7 v.H. rechnen.
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