Der Beschluss des Amtsgerichts Bitburg vom 21. Mai 2021 -
Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Bitburg zurückverwiesen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Das Land Rheinland-Pfalz hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
I.
1. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bitburg vom 1. August 2017 -
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