BVerfG - Beschluss vom 16.08.2021 (2 BvR 972/21)
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden werden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG). I. [...]