BGH - Beschluss vom 04.04.2011
V ZB 308/10
Normen:
GBO § 67; InsO § 80 Abs. 1;
Vorinstanzen:
OLG München, vom 26.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Wx 93/10
AG Rosenheim, vom 17.06.2010

Verlust der Aktivlegitimation des Insolvenzschuldners wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

BGH, Beschluss vom 04.04.2011 - Aktenzeichen V ZB 308/10

DRsp Nr. 2011/7511

Verlust der Aktivlegitimation des Insolvenzschuldners wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Der Antrag des Beteiligten zu 1 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GBO § 67; InsO § 80 Abs. 1;

Gründe

1.