I. Der Schuldner hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und am 16. April 2002 die Erteilung der Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht beantragt. Mit Beschluss vom 24. April 2002 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. F. zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 3. Juli 2003 wurde die Restschuldbefreiung nach § 291 InsO angekündigt.
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