BayObLG - Beschluss vom 31.03.1994
3Z BR 251/93
Normen:
LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 § 2 ; GmbHG § 60 § 65 ; FGG § 22 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DNotZ 1995, 217
GmbHR 1994, 481
KTS 1994, 497
Vorinstanzen:
LG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen T 883/93
AG - Registergericht - Würzburg,

Vertretung der GmbH im Amtslöschungsverfahren; Berechtigung zum Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung

BayObLG, Beschluss vom 31.03.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 251/93

DRsp Nr. 2005/15016

Vertretung der GmbH im Amtslöschungsverfahren; Berechtigung zum Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung

»1. Wiedereinsetzung bei unvollständiger Belehrung über die Form der Rechtsbeschwerde.2. Mit der Auflösung der GmbH endet die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer; von diesem Zeitpunkt an kann die Gesellschaft nur noch durch die Liquidatoren wirksam vertreten werden.3. Auch gegen eine bereits nach § 1 Abs. 1 S. 1 LöschG aufgelöste GmbH kann ein Löschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit nach § 2 LöschG durchgeführt werden.4. Gegen eine Löschungsankündigung nach § 2 LöschG sind neben der Gesellschaft regelmäßig auch die Gesellschafter zum Widerspruch berechtigt.«

Normenkette:

LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 § 2 ; GmbHG § 60 § 65 ; FGG § 22 Abs. 2 ;

Gründe:

I.