OLG Köln - Beschluß vom 05.04.1994 (20 W 10/94)
Das Landgericht hat der Antragstellerin die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe mit der Begründung versagt, diese sei nicht außerstande, die Prozeßkosten aufzubringen, weil sie bei einem Barbestand von 43.752,54 DM über [...]