Vertretung der GmbH im Amtslöschungsverfahren; Berechtigung zum Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung
BayObLG, Beschluss vom 31.03.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 251/93
DRsp Nr. 2005/15016
Vertretung der GmbH im Amtslöschungsverfahren; Berechtigung zum Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung
»1. Wiedereinsetzung bei unvollständiger Belehrung über die Form der Rechtsbeschwerde.2. Mit der Auflösung der GmbH endet die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer; von diesem Zeitpunkt an kann die Gesellschaft nur noch durch die Liquidatoren wirksam vertreten werden.3. Auch gegen eine bereits nach § 1 Abs. 1 S. 1 LöschG aufgelöste GmbH kann ein Löschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit nach § 2 LöschG durchgeführt werden.4. Gegen eine Löschungsankündigung nach § 2 LöschG sind neben der Gesellschaft regelmäßig auch die Gesellschafter zum Widerspruch berechtigt.«