I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Handwerker. Über sein Vermögen wurde durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts vom 20. Mai 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter gab im Verfahren jährlich Umsatzsteuererklärungen ab, mit denen er die seinem Verwaltungs- und Verfügungsrecht (§ 80 der Insolvenzordnung -- InsO --) unterliegenden Umsätze nach der Regelbesteuerung versteuerte. Am 1. April 2006 nahm der Kläger eine neue Tätigkeit als Maler und Fußbodenleger auf, die er mit nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung unpfändbaren Gegenständen ausübte.
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