LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.02.2011
12 Sa 1227/10
Normen:
ZPO § 850h; InsO § 88; InsO § 139 Abs. 2; InsO § 305 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
NZI 2011, 297
Vorinstanzen:
ArbG Wilhelmshaven, vom 16.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 76/10

Vollstreckung vor Insolvenzeröffnung; zeitliche Reichweite der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre bei mehreren Insolvenzanträgen; unbegründete Drittschuldnerklage zur Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.02.2011 - Aktenzeichen 12 Sa 1227/10

DRsp Nr. 2011/5349

Vollstreckung vor Insolvenzeröffnung; zeitliche Reichweite der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre bei mehreren Insolvenzanträgen; unbegründete Drittschuldnerklage zur Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen

Zur Bestimmung der zeitlichen Reichweite des § 88 InsO ("Rückschlagsperre") ist bei mehreren Eröffnungsanträgen auch dann auf den ersten zulässigen und begründeten Insolvenzantrag abzustellen, wenn das Insolvenzverfahren erst aufgrund des späteren Antrags eröffnet wird. Voraussetzung dabei ist, dass 1. "dieselbe Insolvenz" vorliegt, der Schuldner sich also zwischen den Insolvenzanträgen nicht wirtschaftlich erholt hat, und dass 2. der frühere Antrag nicht rechtskräftig abgewiesen worden ist (§ 139 Abs. 2 InsO). Die Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO stellt dabei keine "rechtskräftige Abweisung" dar, solange nicht auch die materiellen Antragsvoraussetzungen für den ersten Antrag weggefallen sind.

Die Berufung des klagenden Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 16.06.2010 - 2 Ca 76/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 850h; InsO § 88; InsO § 139 Abs. 2; InsO § 305 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen einer Drittschuldnerklage über die wirksame Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen.