OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.06.2017
I-3 Wx 35/17
Normen:
FamFG § 58 Abs. 1; FamFG § 393 Abs. 3 S. 2; FamFG § 394 Abs. 2; FamFG § 395 Abs. 1; FamFG § 395 Abs. 3 S. 2; InsO § 213; InsO § 215 Abs. 2;
Fundstellen:
GmbHR 2017, 1146
NZI 2017, 868
ZIP 2017, 1807

Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit des Einstellung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gem. § 213 InsO

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2017 - Aktenzeichen I-3 Wx 35/17

DRsp Nr. 2017/11874

Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit des Einstellung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gem. § 213 InsO

1. Die Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG kommt nur in Betracht, wenn die Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht. 2. Mit Blick auf die schwerwiegenden Folgen der Löschung wegen Vermögenslosigkeit setzt bereits die Ankündigung der Löschungsabsicht nach § 394 Abs. 2 FamFG eine gerichtliche Überzeugungsbildung zur Vermögenslosigkeit durch Bewertung von Tatsachen voraus und darf daher erst nach Abschluss der diesbezüglichen Ermittlungen erfolgen, wenn das Gericht über entsprechende - zumindest vorläufig - gesicherte Erkenntnisse verfügt.