BGH - Beschluss vom 07.02.2013
IX ZB 75/12
Normen:
InsO § 63 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2013, 577
DB 2013, 6
MDR 2013, 552
NZI 2013, 305
ZIP 2013, 635
ZInsO 2013, 564
ZVI 2013, 207
Vorinstanzen:
AG Wuppertal, vom 27.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 145 IN 918/07
LG Wuppertal, vom 09.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 208/12

Voraussetzungen für den sekundären Vergütungsanspruch des Verwalters oder Treuhänders gegen die Staatskasse

BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - Aktenzeichen IX ZB 75/12

DRsp Nr. 2013/4472

Voraussetzungen für den sekundären Vergütungsanspruch des Verwalters oder Treuhänders gegen die Staatskasse

Der sekundäre Vergütungsanspruch des Verwalters oder Treuhänders gegen die Staatskasse setzt voraus, dass die Verfahrenskostenstundung für den jeweiligen Verfahrensabschnitt tatsächlich gewährt worden ist.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 9. Juli 2012 wird auf Kosten des Treuhänders zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 238 € festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 63 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt als vom Insolvenzgericht bestellter Treuhänder in der Wohlverhaltensperiode des Schuldners die für das zweite und dritte Jahr festgesetzte Treuhändervergütung aus der Staatskasse.