Auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin wird festgestellt, dass der Beschluss der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 27. September 2010 und der Beschluss des Amtsgerichts Spandau vom 25. Mai 2010 wirkungslos sind.
Der Schuldnerin wird mit Wirkung vom 9. März 2010 Restschuldbefreiung erteilt.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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