OLG Stuttgart, vom 14.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 50/10
LG Stuttgart, vom 25.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 383/09
Vorliegen eines Gesellschafterdarlehens bei einer Forderung aus der Rechtshandlung eines Dritten nicht alleinig aus Gründen des Gegebenseins einer nahestehenden Person i.S.d. § 138 Insolvensordnung (InsO); Begründung einer wirtschaftliche Gleichstellung mit einem Gesellschafterdarlehen nach dem ersten Anschein bei Gewährung eines ungesicherten Darlehns durch eine nahestehende Person
BGH, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen IX ZR 131/10
DRsp Nr. 2011/4933
Vorliegen eines Gesellschafterdarlehens bei einer Forderung aus der Rechtshandlung eines Dritten nicht alleinig aus Gründen des Gegebenseins einer nahestehenden Person i.S.d. § 138 Insolvensordnung (InsO); Begründung einer wirtschaftliche Gleichstellung mit einem Gesellschafterdarlehen nach dem ersten Anschein bei Gewährung eines ungesicherten Darlehns durch eine nahestehende Person
a) Die Forderung aus der Rechtshandlung eines Dritten entspricht einem Gesellschafterdarlehen nicht schon deshalb, weil es sich bei dem Dritten um eine nahestehende Person im Sinne des § 138InsO handelt.b) Gewährt eine nahestehende Person (§ 138InsO) dem Schuldner ein ungesichertes Darlehen, begründet dies keinen ersten Anschein für eine wirtschaftliche Gleichstellung mit einem Gesellschafterdarlehen.
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