Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Januar 2014 aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 28. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Die Klägerin ist Verwalterin in dem auf den Antrag vom 18. November 2008 am 27. Februar 2009 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. GmbH & Co. KG (nachfolgend: Schuldnerin).
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