OLG München, vom 12.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 U 3980/05
LG München I, vom 06.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 9165/04
Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
BGH, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen IX ZR 97/06
DRsp Nr. 2007/14134
Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
»Zur Widerlegung der Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO muss der Anfechtungsgegner konkrete Umstände darlegen und beweisen, die es naheliegend erscheinen lassen, dass ihm der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt war.«