Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26.06.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier außerordentlicher, hilfsweise ordentlicher Kündigungen und um Schadensersatzansprüche der Beklagten.
1. 2. 1. 2. 1. 2. 3.|
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|