Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2011 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen ordentlichen Kündigung.
Der mit einem Grad der Behinderung von 50 schwerbehinderte Kläger war seit 1989 bei der W GmbH beschäftigt. Über deren Vermögen wurde durch Beschluss des Amtsgerichts D am 1. Juni 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. K zum Insolvenzverwalter ernannt.
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