LAG Hamm - Urteil vom 27.07.2016
2 Sa 357/16
Normen:
InsO § 174;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 16.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1541/15

Wirksamkeit eines Sanierungstarifvertrages in der Insolvenz des Arbeitgebers

LAG Hamm, Urteil vom 27.07.2016 - Aktenzeichen 2 Sa 357/16

DRsp Nr. 2017/11690

Wirksamkeit eines Sanierungstarifvertrages in der Insolvenz des Arbeitgebers

Die Bindung der Tarifparteien an einen Sanierungstarifvertrag endet nicht ohne Weiteres mit der Insolvenz des Arbeitgebers. Hätten die Tarifvertragsparteien tatsächlich den Willen gehabt, die Beendigung der Geltung sämtlicher Tarifverträge im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in dem Sanierungstarifvertrag zu regeln, so hätten sie dies klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen müssen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.03.2016 - 1 Ca 1541/15 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 174;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die von der Klägerin begehrte Feststellung einer Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle.