LG Cottbus, vom 04.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 55/18
OLG Brandenburg, vom 21.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 134/19
Zahlungsanspruch eines Verwalters gegen die Hausbank des Schuldners unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung; Grob fahrlässige Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von den tatsächlichen Voraussetzungen eines Insolvenzanfechtungsanspruchs; Vorwurf eines schweren Obliegenheitsverstoßes eines Insolvenzverwalters persönlich in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung; Einrede der Verjährung
BGH, Urteil vom 27.07.2023 - Aktenzeichen IX ZR 138/21
DRsp Nr. 2023/12617
Zahlungsanspruch eines Verwalters gegen die Hausbank des Schuldners unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung; Grob fahrlässige Unkenntnis eines Insolvenzverwalters von den tatsächlichen Voraussetzungen eines Insolvenzanfechtungsanspruchs; Vorwurf eines schweren Obliegenheitsverstoßes eines Insolvenzverwalters persönlich in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung; Einrede der Verjährung
a) Der Insolvenzverwalter hat die ihm bekannten Konten der Hausbank des Schuldners innerhalb eines angemessenen Zeitraums darauf zu überprüfen, ob ihm die Kontounterlagen vollständig vorliegen und die Kontounterlagen Anhaltspunkte für anfechtungsrelevante Vorgänge enthalten.b) Grob fahrlässige Unkenntnis von den tatsächlichen Voraussetzungen eines Insolvenzanfechtungsanspruchs setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter seine Ermittlungspflichten in besonders schwerer, auch subjektiv vorwerfbarer Weise vernachlässigt hat.
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