BFH - Urteil vom 22.05.2012
VII R 58/10
Normen:
InsO § 294 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Saarlouis, vom 04.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1130/07

Zulässigkeit der Aufrechnung mit vor der Insolvenz entstandenen Steuerrückständen gegen einen während der Wohlverhaltensphase entstandenen Umsatzsteuer Vergütungsanspruch

BFH, Urteil vom 22.05.2012 - Aktenzeichen VII R 58/10

DRsp Nr. 2012/20158

Zulässigkeit der Aufrechnung mit vor der Insolvenz entstandenen Steuerrückständen gegen einen während der Wohlverhaltensphase entstandenen Umsatzsteuer Vergütungsanspruch

Ein durch eine insolvenzfreie Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch darf vom Finanzamt mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden. Dies gilt auch für Ansprüche, die der Schuldner nach Einstellung des Insolvenzverfahrens während der Wohlverhaltensphase erwirkt.

Normenkette:

InsO § 294 Abs. 3;

Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war 2005 in Insolvenz geraten. Nachdem das Insolvenzverfahren eingestellt worden war, der Kläger sich aber noch in der Wohlverhaltensphase zur Erlangung der Restschuldbefreiung befand, hat er einen Gewerbebetrieb eröffnet und einen Umsatzsteuervergütungsanspruch September 2006 in Höhe von rund 6.500 € erworben. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hat diesen Betrag auf rückständige Einkommensteuer 1995 umgebucht und hierüber den angefochtenen Abrechnungsbescheid erlassen.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat der Kläger Klage erhoben, weil er die vom FA vorgenommene Aufrechnung für unwirksam hält.