Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 95 % und die Beklagte 5 % zu tragen.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 16. Februar 2004 über das Vermögen der M. , Gesellschaft für mbH (nachfolgend Schuldnerin) am 1. Mai 2004 eröffneten Insolvenzverfahren.
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