I. Mit Schreiben vom 22. September 2006 beantragte die weitere Beteiligte zu 1. (fortan: Gläubigerin) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens "über das Vermögen des/der F. ... als Geschäftsführer der LCU Ltd.". Mit Beschluss vom 21. November 2006 ordnete das Insolvenzgericht "in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des F." die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens an. In dem Beschluss heißt es wörtlich:
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